PKW VerkehrLiebe Gartenfreunde,

generell ist das Befahren unserer Gartenanlage untersagt (§15, Abs. 3 unserer Satzung). Bisher ist dies nicht durchgesetzt und darauf vertraut worden, daß es begründete Ausnahmefälle sind, in denen das Gelände mit dem Auto befahren wird.

Leider ist dieses Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit aller Gartenfreunde durch ein stetig steigendes Verkehrsaufkommen, Parken auf der Rasenfläche, Befahren der unbefestigten Stichwege und sogar Gefährdungen von Fußgängern abhanden gekommen.

Die massiven Beschwerden von Euch, von unseren Besuchern und auch von Verbandsvertretern lassen uns keine andere Wahl, als die Zufahrt in das Vereinsgelände zu unterbinden und bestehende Regelungen konsequent umzusetzen.

Daher werden nach einstimmigem Beschluss des Vorstands vom 18.06.2020 die Zufahrten in die Anlage ab dem 15.07.2020 gesperrt.

Selbstverständlich wissen wir, daß dies viele von Euch, die sich bisher korrekt verhalten haben, hart trifft. Auch diejenigen, die schon einen Sack Rindenmulch nur mit Mühe in den Garten bekommen. Doch wir sehen keine Alternative.

Ohne Vergleiche heranziehen zu wollen, wie es in Anlagen funktioniert, die aus baulichen Gründen gar nicht befahrbar sind, bleibt uns nur der Appell an die Gemeinschaft aller Gartenfreunde, sich gegenseitig zu helfen.

Hilfe anzubieten, aber auch um Hilfe zu bitten.

So kann diese vermeintliche Einschränkung vielleicht sogar auch eine Möglichkeit für mehr Spaß im Garten sein.

Für Fragen und konstruktive Kritik sind wir offen. Hierfür bieten wir Euch ab sofort Vorstandssprechstunden an, um Eure Anliegen zu besprechen.

Für den Vorstand

Patrick Grothaus

   - Vorsitzender -