Generell ist das Befahren der Anlage untersagt (§15, Abs. 3 Satzung).
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine Sondergenehmigung erteilen. Um es einfacher zu machen, haben wir Dir ein Antragsformular zum Ausdrucken und Ausfüllen vorbereitet.
Deinen ausgefüllten Antrag nimmt der Vorstand ausschließlich schriftlich über den Briefkasten oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.
Bitte beachte:
- Genehmigungen können in der Regel nicht kurzfristig erteilt werden.
- Es wird eine telefonische Kontaktmöglichkeit (korrekte Daten in der Mitgliederkartei sind eine Bringschuld!) benötigt.