Einfahrgenehmigung

Generell ist das Befahren der Anlage untersagt (§15, Abs. 3 Satzung).
In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine Sondergenehmigung erteilen.

Den Antrag kannst Du bequem hier stellen oder ein Antragsformular zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen

Bitte beachte: Genehmigungen können in der Regel nicht kurzfristig erteilt werden. 

Mit Abgabe dieses Antrags erkenne ich an, daß das Befahren mit dem PKW ausschließlich

- auf dem asphaltierten Hauptweg
- außerhalb der Ruhezeiten
- mit äußerster Vorsicht
- im Schritttempo (d.h. im 1. Gang!)

erfolgen darf. Die Anlage ist schnellstmöglich wieder zu verlassen.
Wer hiergegen verstößt oder ohne Genehmigung des Vorstandes mit einem KFZ in der Anlage angetroffen wird, wird nach § 15.3 der Satzung abgemahnt.
Weitere Maßnahmen behalten wir uns vor.

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